Einschulung: 15. März 2023

Betrifft: Hör- und Sprachfähigkeit

Sehr geehrte Damen und Herren, 

um Eltern von hör- und sprachauffälligen Kindern rechtzeitig Hilfen anbieten zu können, bittet das Landratsamt Regensburg – Gesundheitsamt – um Veröffentlichung folgender Notiz:

 Hör- und Sprachtest für Kinder: „Pädagogisch-audiologischer Sprechtag“

Beim Landratsamt Regensburg, Gesundheitsamt, Sedanstraße 1, besteht die Möglichkeit, hör- und sprachauffällige Kinder vorzustellen. Die Beratung wird von Frau Vogel, einer am Institut für Hörgeschädigte in Straubing beschäftigten Lehrerin, durchgeführt.

Durch verschiedene Tests wird überprüft, ob das Kind richtig hört oder altersgemäß spricht. Bei Auffälligkeiten erhalten die Eltern Informationen über Behandlungsmöglichkeiten.

 Die Beratung ist kostenlos!

 Um eine telefonische Anmeldung beim Gesundheitsamt wird gebeten.
Tel.: 0941/4009 –883.

 Mit freundlichen Grüßen im Auftrag
Meier; Kreisangestellte


Die folgenden Abschnitte sind der Homepage des Kultusministeriums entnommen und können dort ebenso eingesehen werden (www.km.bayern.de).

Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule

Die enge Zusammenarbeit von Kindergarten und Grundschule ist erforderlich, um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule insbesondere für das Kind, aber auch für seine Eltern, optimal zu gestalten.

Das Konzept "Gemeinsam Lernchancen nutzen"
Von den zuständigen Ministerien und den Trägerverbänden wurde mit dem Konzept "Gemeinsam Lernchancen nutzen – Kindergarten und Grundschule arbeiten Hand in Hand" ein flächendeckendes Netzwerk für die Zusammenarbeit der beiden Bildungsinstitutionen geschaffen:
In jedem Schulamtsbezirk wurde mindestens eine Lehrkraft als Kooperationsbeauftragte fortgebildet (insgesamt 120 Kooperationsbeauftragte). Dazu benannten jeder Kindergarten und jede Grundschule des Schulamtsbezirks eine/n Kooperationsansprechpartner/in. Die Kooperationsbeauftragten halten den Kontakt mit und zwischen diesen Ansprechpartnern aufrecht. Auf gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen vermitteln die Kooperationsbeauftragten sozialpädagogischen Fachkräften der Kindertagesstätten und Grundschullehrkräften die Grundzüge des Bildungs- und Erziehungsplans für Tageseinrichtungen und des Lehrplans für die Grundschule, sowie die Grundprinzipien, die wesentlichen Inhalte und methodischen Verfahrensweisen der jeweils anderen Institution, damit diese in der täglichen Arbeit berücksichtigt werden können.

Der Übergabebogen "Informationen für die Grundschule"
Kindertageseinrichtungen und Grundschulen setzen alles daran, damit dem Kind, und seinen Eltern, der Übergang gut gelingt. Um diesen Prozess zu unterstützen, ist es der Bayerischen Staatsregierung ein besonderes Anliegen, dass nicht nur die pädagogischen Ansätze von Kindertageseinrichtung und Grundschule aufeinander abgestimmt sind, sondern dass unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben Informationen über die einzelnen Kinder zwischen beiden Institutionen ausgetauscht werden. Gleiches gilt für die Übermittlung von Informationen von Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) an die Förderschulen und Grundschulen.

Im Schuljahr 2008/2009 wurde deshalb bayernweit ein einheitlicher Informationsbogen eingeführt, der beim Einschulungsverfahren im Frühjahr 2009 zum ersten Mal Anwendung fand.
Dieser Bogen wird von den Erzieherinnen mit den Eltern gemeinsam ausgefüllt, die Eltern übergeben ihn bei der Schuleinschreibung an die Schule. Er informiert die aufnehmende Schule über die Stärken und ggf. auch über die Schwächen des Kindes. Dies ermöglicht zum einen, dass ggf. zu treffende Entscheidungen – z. B. die Wahl des Einschulungstermins - auf einer soliden Grundlage und partnerschaftlichen Basis getroffen werden können; zum anderen, dass die Lehrkraft vom ersten Schultag an besser auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes eingehen kann.

Dieses Kooperationsverfahren entspricht den Vorgaben des Datenschutzes:
  • Die Zustimmung der Eltern ist Voraussetzung für die Weitergabe von Informationen über das Kind.
  • Es werden ausschließlich aktuelle und ausschließlich für den Übergang erforderliche Daten erhoben.
Andere Informationsbögen sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen.

Schulanmeldung an der Grundschule

Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.

Schulpflichtig werden alle Kinder,

- die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und bis zum 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden.

- die im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2023 sechs Jahre alt werden und deren Erziehungsberechtigte  den Beginn der Schulpflicht nicht auf das kommende Schuljahr verschieben.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr 2024/25 verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 11. April 2023 schriftlich mitteilen (vgl. §2 Abs. 4 GrSO)*. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an der Schule ebenso wie alle anderen Kinder. Die Schule berät und gibt eine Empfehlung, auf deren Grundlage die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

- deren Erziehungsberechtigte bereits einmal den Beginn der Schulpflicht verschoben haben.

- die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten Oktober, November, Dezember 2017 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bei Kindern, die nach dem 31.12.2017 geboren sind, ist Voraussetzung für die Schulaufnahme ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen. Die Ablehnung des Antrages ist keine Zurückstellung.

Was muss ich bei der Aufnahme besonders beachten? 

Ein Kind gilt als schulfähig, wenn es körperlich, geistig-seelisch und sozial so weit entwickelt ist, dass es am Unterricht erfolgreich teilnehmen kann.
Kinder können aber auch vorzeitig aufgenommen werden.
Kinder können auch zurückgestellt werden, wenn sie noch nicht schulfähig sind.
Die Entscheidung trifft jeweils der Schulleiter - außer bei denjenigen Schülern, bei denen das Rücktrittsrecht greift. Er stützt sich dabei auch auf die Aussagen des Kindergartens und die Überprüfung der Schulfähigkeit durch eine erfahrene Lehrkraft. In Zweifelsfällen können Schularzt, Schulpsychologe, Beratungslehrer und weitere Beratungsdienste beteiligt werden.

 

Was ist zum Schulanfang weiter wichtig?

  • Schulwegtraining:
    Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle ab.
    Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
    Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.
    Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
  • Schulbus:
    Grundschüler haben ein Recht auf kostenlose Beförderung, wenn der Schulweg länger als zwei Kilometer ist oder eine gefährliche Wegstrecke benutzt werden muss. Zuständig ist dafür die Gemeinde oder der Schulverband. Den Antrag auf kostenlose Beförderung erhalten Sie bei der Schule.
  • Links- oder Rechtshänder? Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule spätestens zum Schuljahresbeginn darüber informieren. Zur Überprüfung einer eventuell vorliegenden Linkshändigkeit kann die Schulberatung hinzugezogen werden. Wenn festgestellt wird, dass Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.

Zum Thema "Schulanfang" enthält ein "Elternlexikon" wichtige und interessante Informationen. Es vermittelt grundlegende Einblicke in den Lehrplan, in die Unterrichts- und Erziehungsziele der Grundschule, gibt wichtige rechtliche und auch einige pädagogische Hinweise.
Das "Elternlexikon" wurde von Ministerialrat Dr. Göldner und Anne Blank vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus redigiert und kann nur über die örtlichen Raiffeisenbanken und Volksbanken (unter der Artikelnummer 713218 beim DG Verlag) kostenlos oder evtl. gegen eine geringe Gebühr bezogen werden.

Tipps zum Schulanfang: Rückengerechte Einschulung

Das ungewohnt lange Sitzen in der Schule und zu Hause bei den Hausaufgaben bedeutet für Erstklässler eine große Umstellung. Eine zusätzliche Belastung für den Kinderrücken kann das Tragen des Schulranzens darstellen. Die Tipps zum Schulanfang der Landeszentrale für Gesundheit in Bayern e.V. (www.lzg-bayern.de) informieren, worauf es bei Arbeitsplatzmöbeln und Schulranzen ankommt - nur nicht bei Schulanfängern.