Windpocken

WINDPOCKEN / GÜRTELROSE

Informationen über Krankheitserreger beim Menschen

– Impfen schützt!

Stand: Mai 2014 | Seite 1

Was sind

Windpocken bzw.

Gürtelrose?

Windpocken sind hoch ansteckend. Sie werden durch Varizella-Zoster-Viren verursacht und kommen weltweit vor. Eine Ansteckung

geschieht meist in der Kindheit und zeigt sich durch Fieber und juckenden Hautausschlag. Ist die Krankheit überstanden, bleiben die

Viren schlummernd im Körper. Dort können sie viele Jahre später wieder aktiv werden und eine Gürtelrose verursachen. Dabei bildet

sich ein Hautausschlag, der sehr schmerzhaft sein kann. Durch Impfungen sind Windpocken in Deutschland seltener geworden.

Dennoch gehört die Infektion immer noch zu den häufigsten Kinderkrankheiten. An Gürtelrose erkrankt in Deutschland etwa jeder 5.

Erwachsene im Laufe seines Lebens.

Wie werden Windpocken bzw. Gürtelrose übertragen?

Von Mensch zu Mensch

Der Name ist bezeichnend: Windpocken können selbst über einen großen Abstand durch den „Wind“ übertragen werden. Die Viren

werden meistens durch das Einatmen von winzigen Speichel-Tröpfchen aufgenommen, die Erkrankte beim Atmen und Husten, Niesen

oder Sprechen in der Luft verbreiten. Fast jeder Kontakt zwischen einer ungeschützten Person und einem an Windpocken Erkrankten

führt zu einer Ansteckung. Besonders ansteckend ist auch die Flüssigkeit der Blasen, wenn diese platzen. So können die Viren beim

Kratzen des Ausschlags oder der Krusten an Hände gelangen und dann von Hand zu Hand weitergegeben werden. Von den Händen

werden die Viren leicht auf die Schleimhäute von Mund oder Nase übertragen. Gürtelrose hingegen ist weniger ansteckend. Anders als

bei Windpocken wird die Erkrankung nicht durch Kontakt zu Windpocken- oder Gürtelrose-Patienten ausgelöst. Die Viren werden also

nicht durch Tröpfchen übertragen, die beim Atmen oder Husten in die Luft ausgeschieden werden. Nur die Flüssigkeit der Gürtelrose-

Bläschen ist ansteckend. Daher ist der Hauptübertragungsweg hier die Schmierinfektion, vor allem über Hände. Wer allerdings noch

keine Windpocken-Erkrankung durchgemacht hat und nicht dagegen geimpft ist, kann sich durch den Kontakt zu Gürtelrose-Bläschen

mit dem Varizella-Zoster-Virus anstecken und zunächst an Windpocken erkranken.

Über verunreinigte Gegenstände

Auch außerhalb des Körpers können die Viren einige Tage ansteckend bleiben. Möglich ist eine Ansteckung zum Beispiel durch

Anfassen von Türgriffen, Handläufen oder Wasserhähnen, an denen die Erreger haften.

In der Schwangerschaft und bei Neugeborenen

Selten ist eine Übertragung über die Blutbahn in der Schwangerschaft möglich, wenn die Mutter im ersten Schwangerschaftsdrittel an

Windpocken erkrankt. Für das ungeborene Kind besteht dabei das Risiko einer Fehlbildung oder Organstörung.

Erkrankt die Schwangere hingegen kurz vor oder nach dem Geburtstermin an Windpocken, besteht für das Neugeborene sowohl eine

hohe Ansteckungsgefahr als auch das Risiko für einen schweren Verlauf der Windpocken.

Von einer Gürtelrose-Erkrankung der Mutter geht keine Gefahr für das Neugeborene aus.

Welche Krankheitszeichen haben Erkrankte?

Windpocken

Erkrankte haben zunächst 1 bis 2 Tage ein leichtes Krankheitsgefühl und gelegentlich Fieber. Danach zeigt sich der typische

Hautausschlag, das Fieber kann bis 39°C steigen. Die stark juckenden Papeln breiten sich von Kopf und Rumpf über den ganzen Körper

aus. Rasch bilden sich daraus flüssigkeitsgefüllte Bläschen, die auch die Schleimhäute, Genitalien und Kopfhaut befallen können. Sie

trocknen später zu Krusten aus. Alle Stadien des Hautausschlages erscheinen typischerweise zeitgleich. Die Bläschen selbst heilen

meistens nach 3 bis 5 Tagen ab. Durch starkes Kratzen oder eine zusätzliche bakterielle Infektion der Haut können jedoch Narben

zurückbleiben. Schwere Verläufe kommen vor allem bei Neugeborenen oder Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr vor, sie

sind aber auch bei ansonsten Gesunden möglich.

Mögliche Komplikationen:

Zusätzliche bakterielle Infektionen der Haut.

Gefürchtet ist eine Lungenentzündung. Sie tritt bei ca. jedem 5. Erwachsenen auf, beginnt gewöhnlich 3 bis 5 Tage nach

Krankheitsausbruch und kann schwer verlaufen. Schwangere Frauen sind besonders gefährdet.

Selten ist das zentrale Nervensystem betroffen: Gleichgewichtsstörungen und eine Reizung der Hirnhäute sind mögliche Folgen.

Während der Schwangerschaft

Selten können Windpocken in den ersten 6 Monaten der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen, Augenschäden,

neurologischen Erkrankungen oder zum Tod des Kindes führen.

Erkrankt die Schwangere um den Geburtstermin, kann eine Windpocken-Infektion für Neugeborene lebensbedrohlich sein. 30 %

der Kinder sterben.

Gürtelrose

Typischerweise treten flüssigkeitsgefüllte Bläschen auf. Sie röten sich, schwellen an und schmerzen. Meistens sind sie auf einen

Hautabschnitt einer Körperhälfte begrenzt, in der Regel gürtelförmig am Rumpf, seltener auch am Kopf oder Hals. Nach 1 bis 2 Wochen

heilen die Bläschen unter Krustenbildung ab. In der Regel verschwinden die Schmerzen zusammen mit dem Hautausschlag, in

Einzelfällen bleiben die Schmerzen auch nach der Erkrankung bestehen, zum Teil jahrelang. Mögliche aber seltene Komplikationen sind

Nerven- oder Gehirnentzündungen.

Wann bricht die Krankheit aus und wie lange ist man ansteckend?

Die Windpocken brechen 8 Tage bis 4 Wochen nach Ansteckung aus, meistens nach gut 2 Wochen. Erkrankte sind schon 1 bis 2 Tage

ansteckend, bevor der Ausschlag zu sehen ist und bis zu 5 bis 7 Tage, nachdem sich die letzten Bläschen gebildet haben. Wer eine

Erkrankung überstanden hat, ist lebenslang immun und kann kein zweites Mal Windpocken bekommen. Bei Gürtelrose-Patienten endet

die Ansteckungsgefahr, wenn die letzten Bläschen verkrustet sind.

 

 

 

WINDPOCKEN / GÜRTELROSE

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Stand: Mai 2014 | Seite 2

Wer ist besonders gefährdet?

Windpocken treten in der Regel im frühen Kindesalter auf, meist ab dem 2. Lebensjahr. Besonders betroffen sind Kindergarten- und

Schulkinder bis zu 10 Jahren. Ungeschützte Jugendliche oder Erwachsene können sich aber ebenfalls anstecken. Oft verlaufen die

Erkrankungen im Erwachsenenalter schwerer.

Jeder, der an Windpocken erkrankt war, kann auch an Gürtelrose erkranken. Von der Gürtelrose betroffen sind jedoch am häufigsten

Menschen jenseits der 50 oder Menschen mit einer geschwächten Abwehrlage.

Was muss ich bei einer Erkrankung beachten?

Erkrankte sollten in der akuten Erkrankungsphase Bettruhe einhalten und isoliert werden.

Bei Windpocken können nur die Beschwerden behandelt werden. Dazu gehört eine sorgfältige Pflege der Haut mit Bädern und

Juckreiz stillenden Medikamenten.

Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz wenn

bakteriell verursachte Komplikationen auftreten.

Bei Gürtelrose können von der behandelnden Ärztin bzw. Arzt unter Umständen antivirale Medikamente verschrieben werden.

Informieren Sie die Arztpraxis über den Verdacht einer Windpocken-Erkrankung, damit das Praxisteam entsprechende

Schutzmaßnahmen ergreifen kann.

Bei Windpocken gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. An Windpocken erkrankte Kinder dürfen

Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kindergärten vorübergehend nicht besuchen. Die Einrichtungen müssen bereits im

Verdachtsfall informiert werden, um eine Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern. Gemeinschaftseinrichtungen dürfen wieder

besucht werden, sobald die Kinder nicht mehr ansteckend sind. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich.

Beschäftigte von Kindereinrichtungen oder Schulen dürfen nicht arbeiten, solange sie an Windpocken erkrankt und ansteckend

sind sowie bereits bei Verdacht auf eine Erkrankung. Ob und wann die Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann, entscheidet

die Ärztin oder Arzt oder das zuständige Gesundheitsamt.

Schwangere oder Menschen mit einer Abwehrschwäche, die mit Erkrankten in Kontakt gekommen sind, sollten sich unverzüglich

bei ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem Arzt melden.

Wie kann ich mich schützen?

Impfung

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Windpocken.

Für Kinder wird der Aufbau des Impfschutzes in zwei Schritten empfohlen: Die erste Impfung sollte im Alter von 11 bis 14

Monaten und die zweite im Alter von 15 bis 23 Monaten erfolgen. Die Impfungen können am besten zeitgleich mit den

Früherkennungsuntersuchungen U6 und U7 und zusammen mit der sogenannten MMR-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln

durchgeführt werden.

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche sollen die Impfung so schnell wie möglich mit zwei Impfdosen nachholen.

Bei ungeimpften Erwachsenen ohne durchgemachte Windpocken wird eine Impfung besonders empfohlen für:

Frauen mit Kinderwunsch

Menschen vor einer Behandlung, welche die Immunabwehr unterdrückt

vor einer Organtransplantation

Menschen mit starker Neurodermitis

sowie bei den drei letztgenannten auch deren Kontaktpersonen.

Menschen, die im Gesundheitsdienst arbeiten, sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder im

Vorschulalter.

Darüber hinaus steht für Menschen ab 50 Jahren auch eine Impfung gegen die Gürtelrose zur Verfügung. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin

oder Ihrem Arzt über Risiken und Nutzen.

Riegelungs-Impfung

Wer Kontakt zu Windpocken-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, kann sich unter Umständen auch nach der Ansteckung noch

impfen lassen, um einen Krankheitsausbruch zu verhindern. Diese sogenannte „Riegelungs-Impfung“ ist allerdings in der

Schwangerschaft nicht möglich. Zwischen Impfung und Schwangerschaft sollten möglichst 3 Monate liegen. Meiden Sie generell den

Kontakt mit Erkrankten, wenn Sie keinen ausreichenden Schutz haben.

Wo kann ich mich informieren?

Das örtliche Gesundheitsamt steht Ihnen für weitere Beratung zur Verfügung. Da Windpocken gemeldet werden müssen, liegen dort

Informationen zur aktuellen Situation und große Erfahrung im Umgang mit der Erkrankung vor. Weitere (Fach-) Informationen gibt es

auch im Internet auf den Seiten des Robert Koch-Institutes (www.rki.de/varizellen).Weitere Informationen zum Infektionsschutz durch

Impfen finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (www.impfen-info.de).

STEMPEL

Herausgeberin:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Köln.

Alle Rechte vorbehalten.

Erstellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der

Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V.

und in Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut.

Diese Bürgerinformation wird auf der Homepage

www.infektionsschutz.de kostenlos zum Download angeboten.